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Zwingerabnahmen

Zwingerschutz

Nachdem bei einigen unangemeldeten Kontrollen erneut Unregelmäßigkeiten aufgetreten sind, wurde beschlossen, JEDEN Züchter, der neu anfängt VOR dem ersten Wurf zu kontrollieren, ob die Zuchtbedingungen für Zuchttiere und Welpen passen.
Dies gilt auch für Stichkontrollen bei unseren langjährigen Züchtern.

Eine freiwillige Überprüfung durch das Veterinäramt wird hierfür ebenfalls anerkannt.

Es geht leider nicht dass Vollzeitberufstätige, ohne eine Hilfskraft die in deren Abwesenheit auf die Welpen schaut, eine Hundezucht betreibt, wo Mutter und Welpen sich mehr als 8-10 Stunden selbst überlassen sind.
Denn dies ist nicht die Auffassung des Vereines von einer seriösen Zucht!


Anzuraten ist die Beantragung des Siegels "Vereinsgeprüfte Zuchtstätte"
Abnahme durch Zuchtwarte, Zuchtrichter ( auch befreundeter Vereine) oder eine freiwillige Überprüfung durch das Veterinäramt mit Protokoll


Da uns vor dieser Regelung bereits viele unserer bereits eingetragenen Mitglieder, mit dem Hinweis, dass es bei anderen Vereinen schon länger so gehandhabt wird, darauf angesprochen hatten
gibt es auch bei uns, seit dem 01.01.2011 die Möglichkeit für unsere Züchter,
sich im Zuge einer Zuchtstättenbegehung, durch einen Zuchtwart/Zuchtrichter,
das Prädikat "Vereinsgeprüfte Zuchtstätte" für ihre Zuchtstätte zu erwerben.

Infos erteilen unsere Zuchtwarte, Zuchtrichter und der Vorstand.




Bearbeitungsgebühr incl Urkunde 25.- €
Zuchtstättenüberprüfung durch den Beauftragten: 20,- €
Reisekosten des Beauftragten: 0,30 € / km

Die Reisekosten und Kosten für Zuchstättenbegehung sind direkt an den Zuchtwart/Zuchtrichter zu entrichten, der die Überprüfung macht.
Die Bearbeitungsgebühren, liegen mittels einer Rechnung der Urkunde bei.