Sie sind hier: Startseite > Wichtiges um den Hund > Einreisebestimmungen / Änderung

Einreisebestimmungen / Änderung

Auslandsreisen mit dem Hund



Wichtige Aktualisierung bzgl. Bandwurmbehandlung für Einreise nach UK, Finnland, Malta und Irland




Seit 1.1.2012 sind die Einreisebestimmungen für das Vereinigte Königreich, Malta, Irland und Schweden mit der EU-Verordnung 998/2003 harmonisiert worden. Durch diese wichtige Änderung muss keine Tollwut-Antikörpertiterbestimmung mehr für Hunde, Katzen und Frettchen zur Einreise in diese Länder aus Deutschland durchgeführt werden. Die Echinococcusbehandlung mit Praziquantel ist weiterhin zwingend 24-120 Stunden vor Einreise nach UK, Finnland, Malta und Irland vorgeschrieben. Das Drittland Norwegen verzichtet künftig auf die Tollwutantikörpertiterbestimmung und die Zeckenbehandlung, die Bandwurmbehandlung ist weiterhin erforderlich.
Die aktuellen Einreisebestimmungen 2012 finden Sie als Nobivac-Service auf unserer Website
www.msd-tiergesundheit.de

Mit freundlichen Grüßen,
Intervet Deutschland GmbH

Dr. Michael Streif           Dr. Julita Freymark